Betriebliche Altersvorsorge mit VL Leistungen
Wer die betriebliche Altersvorsorge (BAV) aufstocken möchte, kann dies auch aus vermögenswirksamen Leistungen realisieren. Besonders lohnenswert ist dies für VL Sparer, die sonst keine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage bekommen. In diesem Fall bleiben die VL Zahlungen zur BAV durch den Arbeitgeber und die eigenen Einzahlungen steuerfrei.
Bei allen anderen Anlagemöglichkeiten für einen VL Sparplan werden auf die Zahlungen Steuern und Sozialabgaben fällig.
Damit kommen dem VL Sparer, der die VL in eine betriebliche Altersvorsorge steckt, die höchsten Netto Beträge aller Sparformen aus vermögenswirksamen Leistungen zugute.
Betriebliche Altersvorsorge mit VL hat auch Nachteile
Ein wesentlicher Nachteil liegt jedoch darin, dass man an das in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlte VL Geld erst nach Rentenbeginn herankommt, anders als bei den anderen Sparformen, bei denen das Ersparte bereits nach Ablauf der 7 Jahre verfügbar ist.
Zur Auswahl stehen für die betriebliche Altersvorsorge mit VL die fünf wichtigsten Altersvorsorge Produkte: Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und die Direktversicherung. Es ist möglich bestehende Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge für die Einzahlung von VL Leistungen zu benutzen. So lässt sich der eigene Beitrag senken oder aber die Einzahlungen um die Höhe der VL Leistungen aufstocken. |
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gelten Höchstbeiträge für die steuer- und sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung. Diese Höchstbeträge entsprechen 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der alten Bundesländer und liegen 2006 bei 2520 Euro.
Das wichtigste zur Entgeltumwandlung
Mit der Entgeltumwandlung wird die Möglichkeit bezeichnet, aus Bruttolohn – Zahlungen einen Beitrag zu Anlagen zur betrieblichen Altersvorsorge leisten zu können. Diese Beiträge durch Entgeltumwandlung müssen nicht versteuert werden und unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.
Die Entgeltumwandlung ist immer dann besonders attraktiv, wenn ein Arbeitnehmer ein besonders hohes Einkommen hat und möglichst viel Steuern und Sozialabgaben sparen möchte.
Die Entgeltumwandlung ist besondes häufig bei der betrieblichenAltersvorsorge anzutreffen. Betriebliche Lohnzahlungen werden in Aufwendungen für eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt und sind damit steuerfrei.