Vermögenswirksame Leistungen sind gesetzlich geregelte Sparzulagen vom Arbeitgeber und können bis zu 40 Euro im Monat betragen. Aufgrund der Rentenproblematik ist es sinnvoll, diese vermögenswirksamen Leistungen zu nutzen und in eine private Altersvorsorge Form wie die Riester Rente einzuzahlen.
Wer seine vermögenswirksame Leistungen in einen Riester Renten Vertrag einzahlt, kann als Geringverdiener seinen Eigenbeitrag fast auf Null senken. Der Arbeitgeber und die Förderung vom Staat sorgen also dafür, daß man sich eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen kann, ohne dafür selber Beiträge aus seinem Nettolohn zahlen zu müssen.
Die Zulagenförderung vom Staat in Form der Arbeitnehmersparzulage ist abhängig von Einkommensgrenzen. Wer Anrecht auf die Förderung hat kann jährlich 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro pro Kind erhalten. Für Kinder, die 2008 oder danach geboren wurden, erhöht sich die Kindersparzulage auf 300 Euro.
Ein weiterer Vorteil dieser privaten Altersvorsorge mit einem Riester Vertrag ist, daß sämtliche Beiträge zur Riester Rente, also auch die vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen, in der jährlichen Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Das vermindert das zu versteuernde Einkommen und spart zusätzlich Steuern.
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Wie kann man vermögenswirksame Leistungen in die Riester Rente einzahlen?
Die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers und ein eventueller zusätzlicher Eigenbeitrag sowie die jährliche staatliche Arbeitnehmersparzulag werden in einen ausgewählten Riester Rente Vertrag einbezahlt. Dabei sind die üblichen Produkte wie beispielsweise die klassische oder fondsgebundene Riester Rente möglich. Zu beachten ist allerdings, daß der Riester Vertrag Einzahlungen des Arbeitgebers in den Versicherungsbedingungen zulässt. Ab dem 60. Lebensjahr kann man sich bis zu 30 Prozent des Guthabens als Einmalzahlung und den Rest als lebenslange monatliche Rente auszahlen lassen.
Vermögenswirksame Leistungen können auch in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, auf die seit 2002 jeder Arbeitnehmer Anspruch hat. Jeder Arbeitgeber muss so eine staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge anbieten. Bei der betrieblichen Altersvorsorge werden Teile des Gehalts vom Arbeitgeber direkt in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt.