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Anlagetyp  Förderhöchstbetrag  Fördersatz  max. Sparzulage pro Jahr  Einkommensgrenzen 
Anlagen im Wohnungsbau (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 u. 5) = Förderkorb 1   470 €   9 %  43 €  17.900 € bzw. 35.800 € (zu versteuerndes Ein-kommen; § 13 Abs. 1 VermBG) 
         
Anlagen in Produktivkapital (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3, Abs. 2-4) = Förderkorb 2   400 €   18 % (West) 22 % (Ost)   72 € (West) 88 € (Ost)   s.o. 
         
Maximale Gesamtförderung   870 €     115 € (West) 131 € (Ost)   s.o.  


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