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Einkommensgrenzen gemäß 5. VermBG

Übersicht über die nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz
maßgebenden Einkommensgrenzen

Anlagetyp   Einkommensgrenzen  
Ab 1.1.2004: Anlagen im Wohnungsbau (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 u. 5) = Förderkorb 1   17.900 € bzw. 35.800 € (zu versteuerndes Ein-kommen; § 13 Abs. 1 VermBG)  
   
Anlagen in Produktivkapital (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3, Abs. 2-4) = Förderkorb 2   17.900 € bzw. 35.800 € (zu versteuerndes Ein-kommen; § 13 Abs. 1 VermBG)  


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