Der Arbeitgeberzuschuss zu VL Leistungen
Der Arbeitgeberzuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen hängt davon ab, wo man beschäftigt ist.
In kleineren Unternehmen wird dies meist persönlich mit dem Chef geregelt, ob VL Leistungen gezahlt werden.
In größeren Unternehmen, die einem Tarifvertrag unterliegen, wird der Arbeitgeberzuschuss genau im Tarifvertrag festgelegt.
Den Arbeitgeberzuschuss beantragen muss dagegen fast jeder Arbeitnehmer selber.
Dazu genügt es, einen Sparvertrag auf VL Leistungen beim Arbeitgeber vorzulegen. Der Arbeitgeber überweist dann den festgelegten Arbeitgeberzuschuss zum VL sparen direkt an den Anbieter des abgeschlossenen Sparvertrags.