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Das wichtigste zur Entgeltumwandlung

Mit der Entgeltumwandlung wird die Möglichkeit bezeichnet, aus Bruttolohn - Zahlungen einen Beitrag zu Anlagen zur betrieblichen Altersvorsorge leisten zu können.

Diese Beiträge durch Entgeltumwandlung müssen nicht versteuert werden und unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.

Die Entgeltumwandlung ist immer dann besonders attraktiv, wenn ein Arbeitnehmer ein besonders hohes Einkommen hat und möglichst viel Steuern und Sozialabgaben sparen möchte.

Die Entgeltumwandlung ist besondes häufig bei der betrieblichenAltersvorsorge anzutreffen. Betriebliche Lohnzahlungen werden in Aufwendungen für eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt und sind damit steuerfrei.

Unser Service:
Wir führen für Sie einen kostenlosen Vergleich für VL Altersvorsorge Anlagen durch und erstellen für Sie ein auf Ihre Interessen zugeschnittenes Angebot zu den Top Altersvorsorge Angeboten für vermögenswirksame Leistungen.