Was ist die Sparzulage für Arbeitnehmer?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung in Form einer steuerfreien Geldleistung, die zusätzlich zu vermögenswirksamen Leistungen an den Arbeitnehmer gezahlt wird. Mit der Sparzulage für Arbeitnehmer soll die Vermögensbildung gefördert werden.
Die Sparzulage ist eine Subvention mit der der deutsche Staat Arbeitnehmer und Beamte mit geringem Einkommen fördert, damit diese etwas Vermögen bilden können. Das angesparte Geld kann auch für die spätere Altersversorgung einen wertvollen Beitrag leisten. Wer langfristig in einen Fondssparplan einzahlt, der kann bis zur Rente ein enormes Vermögen aufbauen, fast ohne Eigenleistungen.
Beispielrechnung: Wie eine Berechnung zeigt, ist ein großer Vermögensaufbau mit vermögenswirksamen Leistungen und der Sparzulage bis zum Rentenalter mit einem geringen Eigenanteil möglich. Hier findet man die Beispielrechnung.
Voraussetzungen – Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?
Voraussetzungen für die Bezugsberechtigung der Arbeitnehmersparzulage sind, daß festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden und die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in eine förderfähige Sparform eingezahlt werden.
Eine weitere Voraussetzung zur Auszahlung der staatlichen Subvention ist, daß in die gewählte Sparanlage mindestens sechs Jahre eingezahlt worden ist und diese sieben Jahre besteht. Nach Ablauf der sieben Jahre wird die Zulage als steuerfreier- und sozialversicherungsfreier Zuschuss auf das Sparkonto des Arbeitnehmers eingezahlt.
Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis gezahlt. Es gibt keinen Anspruch auf die Zahlung, denn diese ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In vielen Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen wird die Zahlung festgelegt und damit ein Anspruch begründet. Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten muss ein Sparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen für eine förderfähige Sparform bestehen. Förderfähige Sparformen sind beispielsweise ein VL Fondssparplan und ein VL Bausparvertrag.
Beim Bausparen von der Wohnungsbauprämie profitieren
Wer seine VL leistungen in einen Bausparvertrag einer Bausparkasse einzahlt, der kann die steuerfreie Wohnungsbauprämie erhalten, wenn auch ein zusätzlicher Eigenbetrag eingezahlt wird. Dieser Eigenbetrag ist getrennt von der Arbeitnehmersparzulage und den eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen zu betrachten. Die Wohnungsbauprämie wird mit 8,8 Prozent der eingezahlten Eigenleistungen gefördert.
Für die Bezugsberechtigung der Wohnungsbauprämie gelten auch Einkommensgrenzen, die 25.600 Euro/Jahr für Ledige und 51.200 Euro/Jahr für Verheiratete betragen. Gefördert werden maximal 512 Euro für Ledige und 1.024 Euro für Verheiratete als zusätzlicher Eigenbetrag in den Bausparvertrag.
Mit den geförderten 8,8 Prozent ergibt das im Jahr bis zu 45,06 Euro Wohnungsbauprämie für Singles und 90,12 Förderung für Verheiratete. Für den Erhalt der Wohnungsbauprämie gilt ebenfalls eine siebenjährige Sperrfrist.
Einkommensgrenzen zur Arbeitnehmersparzulage gemäß 5. VermBG
Übersicht über die nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz maßgebenden Einkommensgrenzen:
Anlagetyp | Einkommensgrenzen | Beispiele Sparform |
---|---|---|
Anlagen im Wohnungsbau (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 u. 5) = Förderkorb 1 | 17.900 € für Ledige und 35.800 € für Verheiratete zu versteuerndes Einkommen | Bausparvertrag |
Anlagen in Produktivkapital (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3, Abs. 2-4) = Förderkorb 2 | 20.000 € für Ledige und 40.000 € für Verheiratete zu versteuerndes Einkommen | Fondssparplan |
Wer diese Einkommensgrenzen nicht überschreitet, der hat Anspruch auf die Föderung mit der staatlichen Subvention. Diese Einkommensgrenze muss vom Arbeitnehmer nicht in jedem Jahr des Anlagezeitraums unterschritten werden. Wer in einem Jahr mehr verdient, für den entfällt die Zulage allerdings für dieses eine Jahr.
Welche maximale Förderung es zu den vermögenswirksamen Leitungen vom Arbeitgeber vom Staat dazu gibt haben wir in einer Tabelle zusammengefasst:
Höhe der maximalen Förderung bei der Sparzulage
Anlagetyp | Förderhöchstbetrag | Höhe der Sparzulage | Einkommensgrenzen |
---|---|---|---|
Anlagen im Wohnungsbau (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 u. 5) = Förderkorb 1 | 400 € mit maximal 2o Prozent | 80 Euro für Ledige 160 Euro für Verheiratete | 17.900 € für Ledige und 35.800 € für Verheiratete zu versteuerndes Einkommen |
Anlagen in Produktivkapital (§ 2 Abs. 1 Nr. 1–3, Abs. 2-4) = Förderkorb 2 | 470 € mit maximal 9 Prozent | 43 Euro für Ledige 86 Euro für Verheiratete | 20.000 € für Ledige und 40.000 € für Verheiratete zu versteuerndes Einkommen |
Maximale Gesamtförderung bei Kombination zweier Sparformen | 870 € | 123 Euro für Ledige 246 Euro für Verheiratete | s.o. |
Arbeitnehmersparzulage beantragen – wann bekommt man die Zulagen ausgezahlt?
Fristen zur Beantragung der Sparzulage und Auszahlung
Was muss man tun um die staatliche Arbeitnehmersparzulage zu bekommen? Ganz einfach: die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr mit der Steuererklärung zusammen beantragt werden.
Dazu bekam man früher von Anbieter der abgeschlossenen VL Sparform eine Bescheinigung, die der Anlage N der Steuererklärung beigefügt werden muss.
Mittlerweile hat sich die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung etabliert. Die Anbieter der VL Verträge müssen die angelegten Summen elektronisch an die Finanzverwaltung melden.
Arbeitnehmer-Sparzulage nachträglich beantragen: Wer es in einem Jahr oder zu Beginn des Vertrags versäumt hat die staatliche Förderung zu beantragen, der kann dies rückwirkend für vier Jahre nachholen.
Wichtig: Bei der Sparzulage gilt, dass die gesamte Fördersumme erst am Ende der siebenjährigen Sperrfrist vom Finanzamt ausgezahlt wird.
Leider entgehen den VL Sparer so Zinsen und Zinseszinsen auf die Förderbeträge. Umso wichtiger wird es deshalb, eine hohe Verzinsung der VL Einzahlungen zu erreichen.
Vorzeitige Kündigung des VL Vertrages: Wenn man sich die vermögenswirksamen Leistungen vor Ablauf der sieben Jahre Sperrfrist auszahlen lassen möchte, dann muss man auch auf die Arbeitnehmersparzulage verzichten. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmeregelungen, bei der man die Sparzulage doch bekommt, obwohl die sieben Jahre Sperrfrist nicht eingehalten wurden.
Wenn man länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos gewesen ist, dann kann man die eingezahlten Leistungen und die Zulagen erhalten. Das gilt auch für den Fall, daß man sich Selbständig macht. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann es sein, daß man keine vermögenswirksame Leistungen mehr bekommt. Dann kann man den Sparvertrag ruhen lassen und erhält die Zulage nach Ende der Sperrfrist.
Häufige Fragen und Antworten – FAQ
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die maximale Höhe der Arbeitnehmersparzulage beträgt für Ledige und einen einzelnen VL Vertrag 80 Euro im Jahr, wenn die Anlageform ein Fondssparplan ist. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag.
Die maximale Förderung für einen Bausparvertrag beträgt 43 Euro im Jahr bei Alleinstehenden und 86 Euro bei Verheirateten.
Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?
Wenn man ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen hat, dann bekommt man die Arbeitnehmersparzulage als staatliche Förderung ausgezahlt.
Dieses Einkommensgrenzen betragen 17.900 € für Ledige bzw. 35.800 € für Verheiratete, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Fondssparplan eingezahlt werden.
Für die Einzahlung in einen Bausparvertrag gelten die Einkommensgrenzen von 20.0000 € für Ledige bzw. 40.000 € für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen).
Wann bekommt man die Sparzulage ausgezahlt?
Die staatlich geförderte Sparzulage für Arbeitnehmer bekommt man nach einer Sperrfrist von sieben Jahren komplett auf das Konto der gewählten Sparform ausgezahlt. Dazu muß in den VL Vertrag mindestens sechs Jahre eingezahlt worden sein.
Muss die Sparzulage versteuert werden?
Wer die staatlich geförderte Arbeitnehmersparzulage erhält muss diese weder versteuern noch Sozialabgaben darauf zahlen.
Werden vermögenswirksame Leistungen und die Saprzulage ausgezahlt, dann muss auch der Kapitalertrag aus der Anlage versteuert werden, was aber nicht die Sparzulage betrifft.
Wann bekommt man die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?
Die Wohnungsbauprämie wird zur gleichen Zeit wie der Bausparvertrag ausgezahlt. Das erfolgt nach der siebenjährigen Einzahlungsphase von VL leistungen in den Bausparvertrag. Die Auszahlung erfolgt aber nur, wenn das Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Wie hoch sind die VL?
Die Höhe der vom Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen darf im Monat maximal 40 Euro betragen. Daraus ergibt sich eine maximale Zahlung von 480 Euro im Jahr.
Die VL Zahlungen vom Arbeitgeber sind eine freiwillige Leistung auf die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. In vielen Tarifverträgen sind solche Leistungen aber enthalten und begründen so einen Anspruch des Arbeitnehmers.
Wenn vom Arbeitgeber VL Leistungen gezahlt werden, dann kann die Höhe vom Arbeitgeber bestimmt werden und zwischen etwa 7 und 40 Euro im Monat schwanken.
Wer bekommt vermögenswirksame Leistungen?
Die VL Leistungen vom Arbeitgeber werden auf freiwilliger Basis gezahlt und es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Geldleistungen. Bei tarifvertraglich gebundenen Unternehmen gibt es fast immer verbindliche Regelungen zu den Leistungen. Hier kann ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vertraglich vereinbart sein.
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